Gasprüfung bei Wohnmobilen & Wohnwagen – eigenständige Kontrolle ist Pflicht

Eine Gasprüfung im Rahmen der Hauptuntersuchung ist nicht mehr verpflichtend. Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer sollten ihre Gasanlage dennoch in Eigeninitiative kontrollieren. Wie die aktuelle Gesetzeslage ist und von wem Sie Ihre Gasprüfung durchführen lassen können.

Wohnmobil auf Campingplatz

Gasprüfung auch von unabhängigen Prüfinstituten möglich

Die Gasprüfung war bis zum 31.12.2019 gesetzlich verpflichteter Teil der Hauptuntersuchung für die TÜV-Plakette. Danach wurde die Pflichtkontrolle bis zum 1.1.2023 ausgesetzt und entfällt mittlerweile gänzlich. Ein Wohnmobilbesitzer erhält also auch ohne durchgeführte Gaskontrolle eine TÜV-Bescheinigung. 

Bisher gibt es noch keine Neuregelung für die Gasprüfung. Wohnmobilfahrer sollen ihre Anlage aus Sicherheitsgründen dennoch unabhängig von der Hauptuntersuchung kontrollieren lassen. Als Turnus wird der bei der TÜV-Kontrolle übliche 2-Jahres-Rhythmus empfohlen. Das betrifft auch Wohnwagenbesitzer, die bisher keiner Pflicht, sondern nur der Empfehlung unterlagen, ihre Gassysteme zu prüfen.

Die Kontrolle kann über unabhängige Prüfstellen wie Wohnmobilwerkstätten oder -fachhändler erfolgen. Diese müssen dafür keine aufwendigen Akkreditierungsverfahren durchlaufen und können ihren Kunden die Leistung dadurch kostengünstiger anbieten.

Nach bestandener Prüfung erhält der Reisemobilbesitzer wie bisher eine Plakette für eine absolvierte G607-Prüfung. Wichtig ist zudem ein Eintrag im gelben Prüfbuch, um im Versicherungsfall einen Beleg zu haben. Darüber hinaus wird auf Campingstellplätzen häufig ein Nachweis dieser Dokumente verlangt. Eine regelmäßige Gasprüfung ist also auch ohne Pflicht grundlegend für einen sicheren und problemfreien Camper-Alltag.

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