- 28/01/2024
Mängel bei einem Neuwagen sind mehr als ärgerlich – um so wichtiger ist es, dass Sie Ihre Rechte kennen und schnell reklamieren. Wir geben Ihnen eine Kurzübersicht mit den wichtigsten Tipps.
Grundsätzlich greift bei einem nicht mangelfrei übergebenem Fahrzeug die gesetzliche Sachmängelhaftung. Diese gilt bis 2 Jahre nach dem Kaufdatum und ausschließlich gegenüber Ihrem Verkäufer. Dadurch können Sie das Recht auf Nacherfüllung einfordern – im Speziellen entweder eine Nachbesserung bzw. Reparatur oder die Lieferung eines neuen Fahrzeugs.
Was dabei als Sachmangel gilt, ist vom Gesetzgeber folgendermaßen definiert:
Liegt ein Sachmangel klar auf der Hand, können Sie als Geschädigter eine Nachbesserung vom Verkäufer einfordern. Diese muss für Sie komplett kostenfrei sein.
Sollte die Nachbesserung erfolglos sein oder der Verkäufer nicht auf die Erfüllung der Forderung eingehen und die gesetzliche Frist für Ihren Nachbesserungsanspruch verstreichen, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Kaufpreisminderung verlangen. Ein Rücktritt vom Kaufvertrag ist allerdings nur möglich, wenn ein erheblicher Sachmangel vorliegt, bei dem die Beseitigungskosten mindestens 5 Prozent des Kaufpreises betragen oder die Verkehrssicherheit durch diesen gemindert wird.